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Organisation

Hier geht es zu unseren interaktiven Rundgängen durch das Gymnasium.

Geschichte

Über 125 Jahre gibt es unsere Schule bereits, darauf sind wir stolz.

Das Windeck-Gymnasium ist ein allgemeinbildendes Gymnasium, auf dem man nach acht Jahren das Abitur erreichen kann.
Alle Schülerinnen und Schüler lernen ab der 5. Klasse Englisch. In der 6. Klasse beginnt der Unterricht in der 2. Fremdsprache. Hier können die Schülerinnen und Schüler zwischen Latein und Französisch wählen. Die Profile starten in der 8. Klasse. Den Schülerinnen und Schülern des Windeck-Gymnasiums werden das naturwissenschaftliche Profil (Hauptfach: Naturwissenschaft und Technik), das sprachliche Profil (Hauptfach: Spanisch) und das Sportprofil (Hauptfach: Sport) angeboten. Wir sind eine offene Ganztagesschule mit eigener Mensa.

Unsere Fachschaften

Unser Leitbild

Vollständiges Leitbild lesen

Das Leitbild unserer Schule steht unter dem Motto „Erforschen, lernen und verantwortungsvoll handeln“.

Leitsätze

A. AN UNSERER SCHULE LEGEN WIR WERT AUF RESPEKTVOLLEN UMGANG, GEGENSEITIGE WERTSCHÄTZUNG UND VERANWORTUNGSVOLLES HANDELN.

  • Wir achten den Anderen, seine Ansichten und sein Eigentum.
  • Wir gehen offen, rücksichtsvoll und versöhnlich miteinander um.
  • Wir sind zuverlässig, verantwortungsbewusst und hilfsbereit.
  • Wir wenden uns gegen psychische und physische Gewalt.

Handlungsfelder/Konkretisierung

Kollegialität ist eine Grundvoraussetzung unseres erzieherischen Wirkens.

Ein Wert, um den wir uns besonders bemühen wollen, ist die Kontinuität und Berechenbarkeit im päd­agogischen Handeln jedes einzelnen Lehrers 1) und des Gesamtkollegiums, womit eng die Haltung der Zuverlässigkeit und der Konsequenz unseres Handelns verbunden ist.

Offenheit und Ehrlichkeit sind für den täglichen Umgang miteinander sowie für eine fruchtbare pädagogi­sche Arbeit unbedingt notwendig. Zur Offenheit gehört auch Diskretion.

Schülerinnen und Schüler tragen zur Gestaltung des Schullebens bei, indem sie eigenverantwortlich und selbstständig Aktionen und Projekte organisieren und durchführen: z. B. Streitschlichtung, Schulsani­tätsdienst, Patenschaften für Kinder der Dritten Welt, Schulball, Windeck-Barbecue.

Die SMV bringt sich und ihre Vorstellungen in die schulischen Gremien ein. Der regelmäßige Informationsaustausch zwischen SMV und Schulleitung fördert das Mitsprache- und Mitwirkungsrecht.

Gemeinsame Regeln sind für alle verbindlich in der Schul- und Hausordnung niedergeschrieben.

Die Lehrkraft fördert nicht nur die intellektuelle, sondern auch die soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. In Phasen, in denen sich eine Klasse neu oder in neuer Zusammensetzung wieder konsti­tuiert, wird dieser Gruppenentwicklungsprozess über Methoden des sozialen Lernens unterstützt.

Die Verantwortung für die notwendigen Alltagstätigkeiten im Klassenzimmer wird gemeinsam getragen. Jeder Schüler und jede Schülerin übernimmt ein klar abgegrenztes Stück persönlicher Verantwortung für die Organisation des gemeinsamen Zusammenlebens.

Die Regeln für das gemeinsame Zusammenleben werden nicht nur vom Lehrer bestimmt, sondern ge­meinsam mit der Klasse erarbeitet und von allen Schülerinnen und Schülern verbindlich unterzeichnet. Regelverletzungen werden unmittelbar thematisiert.

Konflikte in der Klasse werden besprochen und gemeinsam mit den Beteiligten gelöst. Ausgebildete Schüler(innen) – sog. Streitschlichter – übernehmen die Konfliktmoderation bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern in anderen Klassen.

Konflikte werden in sachlichem Ton und argumentativ unter Beachtung der vereinbarten Kommunikati­onsregeln ausgetragen. Kein Schüler und keine Schülerin wird ausgegrenzt.

Führt ein Gespräch nicht zum gewünschten Ergebnis, können die Konfliktparteien Personen ihres Ver­trauens hinzuziehen. Hierfür sind Klassenlehrer und Verbindungslehrer erste Ansprechpartner. Bei Lern­schwierigkeiten und Schullaufbahnfragen steht eine speziell ausgebildete Beratungslehrerin zur Verfü­gung.

An unserer Schule haben alle das Recht, im Konfliktfall ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten zu führen. Dazu dienen auch die Lehrersprechstunden.

Gewalt in jeglicher Form ist mit geeigneten Mitteln entgegen zu treten. Die Opfer von Aggression müssen gegenüber den Tätern moralischen Vorrang in der Zuwendung genießen.

Mit dem Eigentum der Mitschüler und der Schule wird schonend umgegangen.

 B. AN UNSERER SCHULE SIND WIR EINE GEMEINSCHAFT VON FORSCHENDEN, LERNENDENUND LEHRENDEN.

Wir Lehrerinnen und Lehrer

  • aktualisieren regelmäßig unsere Fach-, Methoden- und Medienkompetenz;
  • vermitteln Methoden und Arbeitstechniken für selbstständiges und nachhaltiges Lernen;
  • bieten ein inhaltlich vielfältiges und anspruchsvolles Unterrichtsangebot, das die Erfahrungs­welt und den individuellen Leistungsstand der Schüler einbezieht;
  • entwickeln und erproben neue Formen des gemeinschaftlichen Lernens und Lehrens;
  • achten auf Methodenvielfalt und Variation der Aktions- und Interaktionsformen;
  • bemühen uns gemeinsam mit den Schülern um ein lernförderliches Unterrichtsklima;
  • sehen in Lernzielkontrollen eine Möglichkeit der Selbstevaluation;
  • wissen uns verpflichtet, unsere Schüler zu einem erfolgreichen Studium zu befähigen.

Wir Schülerinnen und Schüler

  • zeigen Aufgeschlossenheit und Neugierde für die Erschließung neuer Lernfelder;
  • beteiligen uns am Unterricht, zeigen Interesse, Engagement und Bereitschaft zum Lernen;
  • übernehmen Verantwortung für unser Lernen und unsere Leistungen;
  • arbeiten sowohl selbstständig als auch im Team effektiv und zielorientiert.

Handlungsfelder/Konkretisierung:

Die angemessene Umsetzung der Bildungspläne erfordert stetige Kooperation innerhalb der und zwischen den Fachschaften.

Unsere Lehrerinnen und Lehrer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, sie wirken als Multiplikatoren in den Fachschaften und Arbeitskreisen im Rahmen der Kooperationszeit.

Grundlegende Fragen, Probleme und Entscheidungen werden gemeinsam in pädagogischen Fach-, Jahrgangs- und Klassenkonferenzen bearbeitet.

Die Schule fördert die Fähigkeit, Arbeitsprozesse zu planen, zu strukturieren und zu überprüfen, indem sie Methodentage und Kurse in Arbeits- und Präsentationstechniken anbietet.

Arbeitsaufträge und Hausaufgaben sind zuverlässig und termingerecht zu erledigen.

Alle erscheinen regelmäßig und pünktlich zum Unterricht, haben das jeweils erforderliche Ar­beitsmaterial bereit gelegt und verhalten sich so, dass ein effektives Lernen für jeden möglich ist.

In der Auseinandersetzung mit der Lernumwelt werden die Schüler zu Forschungsaktivitäten an­geregt und zur Teilnahme an Wettbewerben ermutigt. Lehrkräfte unterstützen die Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler.

In Phasen offenen Lernens (z.B. Vertretungsstunden) arbeiten die Schüler in einem klaren orga­nisatorischen Rahmen selbstständig und selbsttätig an Lernaufgaben.

Im Unterricht werden die Schüler systematisch angeregt, Lernschritte mit Partnern oder in einer Gruppe zu besprechen und gemeinsam nach Lösungsstrategien zu suchen.

 C. AN UNSERER SCHULE LEGEN WIR WERT AUF DIE ENTFALTUNG DER PERSÖNLICHKEIT.

  • Wir geben Raum für das Erkennen individueller Fähigkeiten, fördern deren Entfaltung und üben sie bei der Gestaltung des Schullebens ein, unabhängig vom soziokulturellen Hinter­grund.
  • Wir stärken die Persönlichkeit, indem wir dazu befähigen, sich selbst zu erkennen, über sich selbst zu bestimmen und das Leben auf der Basis allgemein-menschlicher Verbindlichkeiten selbst zu gestalten.
  • Wir ermutigen den Einzelnen in seiner Selbstbestimmung und versetzen ihn in die Lage, kri­tisch darüber zu reflektieren.
  • Wir befähigen zur kritischen Auseinandersetzung mit Ideologien und Machtstrukturen.
  • Wir leiten dazu an, sich flexibel auf neue Situationen einzustellen.
  • Wir nehmen eigene Möglichkeiten der Veränderung wahr.
  • Wir erkennen die eigenen Grenzen und wesentliche Beeinträchtigungen des Lebens und schaffen für uns selbst und andere gerechtere und befriedigendere Bedingungen.

Handlungsfelder/Konkretisierung:

Die Schule macht den Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzliche Angebote wie Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung u.a.m. Die zusätzlichen Ange­bote berücksichtigen die Bedürfnisse von Jungen und Mädchen gleichermaßen.

Die Schüler können ihrem Alter und Bildungsstand entsprechend eigene Aktivitäten in und mit ihrer Klasse planen und durchführen (Wettbewerbe, Klassenfeste, Klassenzeitungen u.a.).

Die Schüler werden im Unterricht angeregt, sich nicht nur als Wissensträger, sondern auch als Menschen mit persönlichen Interessen, Meinungen, Werthaltungen, Stärken und Schwächen einzubringen.

Die Schüler werden nicht nur bei ihren kognitiven Entwicklungsschritten, sondern auch bei ihrer persönlichen Identitätsfindung und –entwicklung unterstützt. Für den Umgang mit persönlichen Krisen von Schülerinnen und Schülern hat die Schule eine ausgebildete Beratungslehrerin und kompetente außerschulische Partner.

Die Schüler geben sich für ihre persönlichen, sozialen und fachlichen Leistungen ehrliches, kon – struktives Feedback. Auch die Lehrer stellen sich regelmäßig den Rückmeldungen der Klasse.

Aufgabenstellungen sollen neben Lern- und Übungscharakter so oft als möglich „Praxischarak­ter“ haben, indem die Schüler mit ihren „Produkten“ eine öffentliche Ausstellung veranstalten oder für die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sorgen.

Schüler übernehmen Aufgaben des Schulbetriebs (Schülerlotsen, Aufsichten, Reinigungs­dienst).

Persönliche Wertschätzung geht über die Leistungsfähigkeit und den Leistungswillen hinaus. Wertschät­zung und Würdigung erfahren die Schüler sowohl über Preis und Belobigung als auch über Ehrungen und Urkunden für besonderes Engagement in der Schule.

 D. AN UNSERER SCHULE SETZEN WIR ZUR ERFÜLLUNG DES ERZIEHUNGSUND BILDUNGSAUFTRAGS AUF EINE ENGE UND VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN.

Wir Lehrerinnen und Lehrer

  • nehmen Eltern als Erziehungspartner ernst;
  • sind offen für die Anliegen und Sorgen der Eltern; wir bemühen uns um eine rasche Lösung;
  • stehen für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ein;
  • legen Wert auf gegenseitige Unterstützung bei Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauffäl­ligkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen;

Wir Eltern

  • anerkennen und respektieren die Lehrerinnen und Lehrer als Fachleute;
  • unterstützen die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben;
  • nehmen unsere vorrangige Pflicht zur Erziehung der Kinder wahr;
  • tragen Sanktionen bei Verstößen gegen eingeführte Regeln mit;
  • bringen uns in die Gestaltung des Schullebens ein und begleiten die Schule mit Beratung und konstruktiver Kritik.

Handlungsfelder/Konkretisierung:

Die Lehrer führen einen kontinuierlichen Dialog mit den Eltern und erwarten die regelmäßige Teilnahme an Sprechtagen und Klassenpflegschaften.

Jede Lehrkraft bietet wöchentlich eine individuelle Sprechstunde an.

Die Schulleitung trifft sich regelmäßig mit den Vorsitzenden des Elternbeirats und den Elternver­tretern einzelner Jahrgangsstufen.

Über den InfoDienst und die Schulhomepage informiert die Schulleitung regelmäßig alle Eltern über Aktivitäten der einzelnen Klassen und der Schule.

Die Schule fördert die rege Beteiligung der Eltern. Eltern werden in die Planung und Durchfüh­rung von Aktivitäten der Klassen und der Schule einbezogen und gestalten somit das Schulle­ben aktiv mit (Vorträge, Projekte wie „Fünf Sterne für ein gesundes Frühstück“ oder „Tag der offenen Tür“).

Die Eltern wirken auf die pädagogische Zielsetzung der Schule ein, indem sie an pädagogi­schen Arbeitskreisen, Pädagogischen Tagen und Workshops teilnehmen.

Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind die schulischen Pflichten erfüllt, insbesondere am Unter­richt und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen regelmäßig und ausgeruht teilnimmt und die Ordnung der Schule einhält.

Eltern unterstützen ihre Kinder bei der Bewältigung von Widerständen und Frustrationen.

Erziehungsvereinbarungen dienen dazu, die Partnerschaft zwischen Schule und Eltern zu unter­mauern und den Beteiligten ein klares Bewusstsein für das eigene Handeln zu vermitteln sowie Erziehungsziele und Erziehungsmaßnahmen festzulegen.

E. AN UNSERER SCHULE PFLEGEN WIR KONTAKTE NACH AUSSEN

  • Wir pflegen außerschulische Kontakte zu sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie zur Be­rufs- und Arbeitswelt.
  • Wir unterstützen mit unserem Berufsvorbereitungskonzept den Prozess der Berufs- und Studie­norientierung eines jeden Schülers.
  • Wir fördern über Schulpartnerschaften und Studienfahrten die Begegnung mit anderen Kultu­ren, Religionen und Sprachen.
  • Wir betreiben aktive Öffentlichkeitsarbeit und nutzen dazu verschiedene Medien.

Handlungsfelder/Konkretisierung:

Außerschulisches Lernen erfolgt über Kontakte und Kooperationen mit kulturellen und sozialen Einrichtungen, Firmen, Vereinen und Kirchen.

Unser Sozialprojekt (Compassion) fördert die Sozialkompetenz in besonderem Maße. Mit Partnern aus der Wirtschaft führen wir Bewerbertraining und Einstellungstests durch.

In verschiedenen Fächern wird auf die Berufs- und Studienorientierung (BOGY) vorbereitet. Be­triebsbesichtigungen und Studientage mit intensiver Vor- und Nachbereitung gehören zum Schulalltag.

Eltern und ehemalige Schüler informieren im Unterricht über eigene Erfahrungen und neueste Entwicklungen in der Berufs- und Arbeitswelt.

Informationsveranstaltungen der BA und Einzelberatungen durch Mitarbeiter der BA sowie die Studientage der Hoch- und Fachhochschulen prägen die Berufs- und Studienorientierung an un­serer Schule. Experten aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften geben Entscheidungshilfe für die Berufswahl.

Die Schule pflegt regelmäßigen Kontakt zu den abgebenden Grundschulen.

Schulpartnerschaften bestehen mit den USA (Melrose), Frankreich (Villefranche) und Spanien (Vilafranca). Auslandsaufenthalte einzelner Schüler werden begrüßt und unterstützt.

Das Schulleben wird über unsere Homepage, Jahrbuch, Zeitungsartikel und Elternbriefe doku­mentiert sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Der Tag der offenen Tür mit seinen Aktivitäten und Programmpunkten dient der Präsentation der gemeinsamen Projektarbeit von Lehrern und Schülern.

Ausstellungen, Konzerte und Vorträge runden die öffentliche Darstellung unserer Schule ab.

Präventions- und Interventionsmaßnahmen wie „Hygiene und Gesundheit“, „Rauchen – Nein Danke!“ u.a. werden in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, der Thorax-Klinik In Heidel­berg und der örtlichen Polizei durchgeführt.

Kooperationsverträge mit Vereinen und dem DRK stärken das Bild der Schule in der Öffentlich­keit und sichern ihr einen angemessenen Platz im gesellschaftlichen Miteinander.


1) Die grammatikalischen Bezeichnungen „Lehrer“ und „Schüler“ beziehen Lehrerinnen und Schü­lerinnen mit ein. Aus sprachökonomischen und stilistischen Gründen beschränken wir uns häu­fig auf die kürzere Formulierung.

Vollständige Hausordnung lesen

Unsere Schul- und Hausordnung dient der reibungslosen und erfolgreichen Zusammenarbeit innerhalb unserer Schulgemeinschaft auf der Grundlage des Schulgesetzes. Um dem Motto „Forschen, lernen und verantwortungsvoll handeln“ gerecht werden zu können, sind gegenseitige Rücksichtnahme, gute Umgangsformen und verantwortungsbewusstes Einhalten getroffener Vereinbarungen unerlässlich.

I. SCHULBEREICH

1.     Der Schulbereich wird auf der Nordseite begrenzt durch die Humboldtstraße, auf der Ostseite durch die Adalbert-Stifter-Straße bzw. die Privatgrundstücke, auf der Südseite durch den Gehweg entlang der Kreisstraße (K 3749) und auf der Westseite von dem Fußweg, der zwischen der Schulspielwiese und dem städtischen Spielplatz verläuft. Er umfasst außerdem die Sportstätten.

2.     Autos, Krafträder und Fahrräder werden nur auf den für sie vorgesehenen Parkflächen abgestellt. Der Parkplatz neben dem Eingang Nord ist den Lehrer*innen  vorbehalten.
Auf dem Weg zum Schulbereich ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.

3.     Im gesamten Schulbereich einschließlich der Sportstätten besteht Rauchverbot.
Alle volljährigen Schüler*innen, die außerhalb des Schulbereiches rauchen, haben sich so zu verhalten, dass die Anwohner der Schule weder gestört noch belästigt werden. Außerdem haben sie ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Nichtvolljährige rauchende Schüler*innen seien darauf hingewiesen, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Der Genuss von alkoholischen Getränken ist im Schulbereich grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

4.     Für Schüler*innen der Klassen 5 – 10 besteht in der ganzen stundenplanmäßigen Unterrichtszeit einschließlich der großen Pausen Anwesenheitspflicht. Das Verlassen des Schulbereichs ist ihnen in dieser Zeit nur mit Genehmigung eines Lehrers/einer Lehrerin gestattet. Schüler*innen der Klasse 11 und 12 können in Freistunden und in der großen Pause den Schulbereich verlassen.

5.     Die Schüler*innen nehmen den Weg zwischen Schule und Sportzentrum grundsätzlich über den Zebrastreifen und durch die Unterführung der K 3749. Das Benutzen von Fahrzeugen ist im Interesse der Sicherheit nur zu Randstunden erlaubt.

6.    Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsmedien (z.B. Smartphones, Tablets, Laptops, MP3-Player – einschließlich Kopfhörer,…) der Schüler sind im gesamten Schulbereich außer Sicht aufzubewahren. Die Geräte müssen grundsätzlich ausge-schaltet sein oder sich im Standby-Modus befinden.
Ausnahme: diensthabende Schulsanitäter, Schüler der Klassen 10 -12  zur Erledigung von schulischen Aufgaben im Aufenthaltsbereich der jeweiligen Klassenstufe in der obe­ren Aula – Voraussetzung: Vorliegen der entsprechenden Nutzungsvereinbarung.
Insbesondere werden elektronische Kommunikationsmittel bei Leistungsfeststellungen als Täuschungshandlung gewertet und entsprechend sanktioniert.
Audiovisuelle Aufnahmen jeglicher Art können Persönlichkeitsrechte verletzen und sind grundsätzlich zu jeder Zeit und im gesamten Schulbereich untersagt. Ausnahmen sind mit der Schulleitung oder zuständigen Lehrkräften abzusprechen.
Im Rahmen des Unterrichts ist den Schüler*innen die Benutzung der oben genannten Geräte zu schulischen Zwecken nach Absprache mit dem/der Fachlehrer*in zeitweise erlaubt. – Voraussetzung: Vorliegen der entsprechenden Nutzungsvereinbarung.
Ebenso darf in Rücksprache mit einer Lehrkraft bzw. dem Sekretariat das Smartphone zur Information der Eltern benutzt werden.
Bei Regelverstoß werden die Geräte eingezogen und können nach Unterrichtsschluss vom Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
Eine Haftung für mitgebrachte und/oder eingezogene elektronische Geräte übernimmt die Schule nicht!

7.    Im gesamten Schulbereich sind die gültigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist das Werfen von Schneebällen u.ä. verboten.

II. UNTERRICHT

1.     Zur Pünktlichkeit sind Lehrer*innen und Schüler*innen gleichermaßen verpflichtet.

2.     Treppen und Gänge sind Verkehrsräume, die für den ungehinderten Zugang zu den Unterrichtsräumen frei bleiben müssen.

3.     Das Betreten der Kellertreppe und der Kellerräume ist nur Unterrichtsgruppen und besonders befugten Personen gestattet.

4.     Mit dem Zeichen zum Unterrichtsbeginn, befinden sich alle Schüler*innen auf ihren Plätzen und haben die benötigten Arbeitsmittel bereitgestellt. Beim Ausbleiben der Lehrerkraft verständigt der/die Klassen-/Kurssprecher*in oder ein/e Vertreter*in fünf Minuten nach Beginn der Stunde das Sekretariat bzw. die Schulleitung.

5.     Vertretungsstunden sind Unterricht.

6.     Beim Sportunterricht gehören das Umkleiden und das Duschen zur Unterrichtszeit. Der Sportunterricht soll so rechtzeitig beendet werden, dass Lehrer*innen und Schüler*innen pünktlich zum nachfolgenden Unterricht eintreffen.

7.     Alle Unterrichtsräume bleiben außerhalb der Belegungszeiten verschlossen. Zugang zu den Fach- und Medienräumen gewährt grundsätzlich nur der/die jeweilige Fachlehrer*in, der/die auch wieder für das Abschließen verantwortlich ist.

8.     Für die Nutzung der Arbeits-, Fach- und Medienräume gilt die jeweils gültige Benutzer-ordnung.

9.    Auf den Hinweistafeln der Schulleitung sowie dem digitalen schwarzen Brett werden offizielle Bekanntmachungen und Anordnungen mitgeteilt. Diese gelten als verbindlich. Schüler*innen und Lehrer*innen müssen sich informieren

III. SONDERAUFGABEN IN DER KLASSE UND KURSSTUFE

1.    Die Klassensprecher*innen/Kurssprecher*innen sind die gewählten Vertreter*innen der Klassen/Kurse. Sie vertreten im Sinne der SMV-Verordnung die Interessen der Klasse/des Kurses und halten Verbindung mit dem/der Klassenlehrer*in/Tutor*in.

2.    Für den ordnungsgemäßen Zustand des Unterrichtsraumes ist jeder/jede Schüler*in verantwortlich.

3.    Für jede Woche werden von den Klassenlehrer*innen bzw. Kurslehrer*innen im Einverständnis mit den Klassen bzw. Kursen zwei Ordner bestimmt.
Die Ordner

o   stellen rechtzeitig vor der Stunde die benötigten Unterrichtsmittel bereit,

o   reinigen die Tafel nach jeder Stunde,

o   achten auf Ordnung im Unterrichtsraum und melden gegebenenfalls Beschädigungen,

o   schließen beim Verlassen des Unterrichtsraumes die Fenster und löschen das Licht,

o   sorgen dafür, dass aufgestuhlt und das Klassenzimmer besenrein verlassen wird.

4.    Die im Reinigungsplan ausgewiesenen Klassen sorgen für eine sorgfältige und zügige Durchführung des Reinigungsdienstes im Außen- und Innenbereich der Schule.

5.    In jeder Klasse werden vom/von der Klassenlehrer*in im Einvernehmen mit der Klasse zwei Schüler*innen mit der Führung des Klassenbuchs beauftragt.

IV. UNTERRICHTSFREIE ZEITEN und PAUSEN

1.     Das Herumrennen und Lärmen im Schulgebäude ist untersagt. Vor Unterrichtsbeginn (ab
7:10 Uhr bis zum Vorläuten) ist der Aufenthaltsbereich für Schüler*innen der Klasse 5 bis 9 die Aula.
Sollte die erste Stunde entfallen und laut Vertretungsplan nicht vertreten werden, so haben sich davon betroffene Schüler*innen der Klassen 5 bis 9 bis 8:25 Uhr in der Mediathek/HAB-Raum aufzuhalten.

2.     Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schüler*innen die Klassenzimmer und begeben sich in die Pausenbereiche. Schüler*innen der Klassen 10 bis 12 dürfen sich vor ihren Kursräumen und im „Saustall“ aufhalten. Die Unterrichtsräume werden von den Fachlehrer*innen am Ende ihres Unterrichts geschlossen (Vermeidung von Diebstählen und Verschmutzung). Die in den großen Pausen Aufsicht führenden Lehrer*innen schließen bis zum Ende der großen Pausen (erster Gong) die Klassenräume wieder auf.

3.     Pausenbereiche sind nur die Aula, der Bereich südlich des Gebäudes und die Spielwiese, einschließlich der sie begrenzenden Fußwege. Der Eingangsbereich Humboldtstraße mit Bürgersteig dient als Durchgangsbereich, jedoch nicht als Aufenthaltsbereich.

4.     Offene Getränke dürfen nicht mit in die Unterrichtsräume genommen werden.

5.     Sollte die sechste Stunde entfallen, so müssen sich davon betroffene Schüler*innen der Klassen 5 bis 9, die im Schulgebäude bleiben möchten (oder sollen – Ganztagsbetreuung), in dieser Zeit in der Mediathek aufhalten.

6.     Geld und Wertgegenstände gehören nicht in die Kleider an der Garderobe. Die Versicherung haftet nicht für Verlust von Geld, Uhren, Schmuck und dergleichen.

7.     Fundgegenstände:
Wertgegenstände sind im Sekretariat abzugeben; diese werden nicht länger als bis zum Ende des Schulhalbjahres aufbewahrt. Alle anderen Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben.

8.     Die Toiletten sind im Interesse aller sauber und funktionsfähig zu halten. Benutzte Hygieneartikel sind in die bereit gestellten Behälter zu entsorgen.

9.     Abfälle jeder Art gehören in die dafür bestimmten Behälter.

10. Beschädigungen und Verschmutzungen der Schuleinrichtung sind sofort dem Hausmeister anzuzeigen.

11. Für mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen der Schuleinrichtung werden die Verursacher verantwortlich und haftbar gemacht.

V. Mittagspausenregelungen

1.     Den Schüler*innen stehen über die Mittagspause (13:00 Uhr bis 14:00 Uhr) im Schulgebäude speziell ausgewiesene Aufenthaltsbereiche zur Verfügung:
Aula, Verbindungsgang zur Mensa, Mediathek/HAB-Raum, Atrium (bei gutem Wetter)
– Aufenthaltsräume (R16, R17, R18, R19) – speziell für Klasse 5 bis 7
– obere Aula ab Klasse 8
– Bereich vor der Mediathek speziell für die Oberstufe

2.     Im Schulgebäude dürfen nur Speisen und Getränke verzehrt werden, die hier (Mensa bzw. Bistro) angeboten werden, sowie von zuhause Mitgebrachtes.

3.    Die Schüler*innen sorgen dafür, dass am Ende der Mittagspause, die ausgewiesenen Bereiche ordentlich (Abfallbeseitigung, Aufstuhlen, Tafel putzen,…) verlassen werden.

VI. Umgang mit Arbeitsmaterialien und Informationsquellen

1.     Bücher der Schülerbibliothek und Lernmittel werden im Rahmen der Benutzungsordnung ausgeliehen.

2.     Lehrbücher- und Arbeitsmaterialien sind pfleglich zu behandeln.

3.     Am Ende des Schuljahres oder bei Austritt aus der Schule müssen alle Lernmittel zurückgegeben werden. Verlorene und beschädigte Materialien müssen ersetzt werden.

4.    Aushänge der Schüler*innen sind nur an den vorgesehenen Pinnwänden oder über Stellwände erlaubt. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung (VV vom 05.08.1994).

VII. AUS DEM SCHULRECHT

1.     Die Schulpflicht erstreckt sich auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule sowie auf die Einhaltung der Schulordnung
(§ 72 (3) Schulgesetz). Der/die Schüler/in ist auch bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen solange zur Teilnahme verpflichtet, als er/sie nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist (§ 1 (2) Schulbesuchsverordnung).

2.     Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können bei Verstößen gegen die Schulverfassung sowie gegen die Schul- und Hausordnung verhängt werden (§ 90 Schulgesetz). Ordnungswidrigkeiten (z. B. unbegründetes Fehlen im Unterricht, Verletzung der Schulordnung) können auch mit Geldbußen geahndet werden (§ 92 Schulgesetz).

3.     Ist ein Schüler*innen aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes unverzüglich mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am 2. Tag der Verhinderung zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder (fern)mündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses kann verlangt werden (§ 2 Schulbesuchsverordnung).
Versäumt ein/e Schüler*in unentschuldigt eine Klassenarbeit/Klausur, wird die Note „ungenügend“ erteilt (§ 8 (5) Notenbildungsverordnung).

4.     Befreiung vom Unterricht (aus vorhersehbarem Anlass) muss im Voraus schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bzw. den/die volljährige/n Schüler*in beantragt werden.
Anträge sind rechtzeitig zu stellen.
Für Einzelstunden beurlaubt der/die Fachlehrer/in, für bis zu zwei Tagen der/die Klassen-lehrer/in bzw. Tutor/in, darüber hinaus der/die Schulleiter/in. (§§ 3 und 4 Schulbesuchsver-ordnung)
Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann Befreiung vom Unterricht nur aus zwingenden Gründen ausschließlich vom/von der Schulleiter/in gewährt werden.

5.     Die Erklärungen für das Fehlen im Unterricht wegen Krankheit oder anderer unvorherge-sehener Umstände sowie Anträge auf Befreiung sollen in angemessener Form oder auf den von der Schule bereit gestellten Vordrucken abgegeben werden.

6.    Bei längerfristiger Erkrankung kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangt werden.(§2 (2) Schulbesuchsverordnung)

7.    Für alle Schüler*innen besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Der Unfallversicherungs-schutz erstreckt sich auf jede Unfallschädigung im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen einschließlich der unmittelbaren Schulwege.
Im Schadensfall ist die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der Schaden über das entsprechende Formular anzuzeigen.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mit der Aufnahme in das Windeck-Gymnasium erkennen Schüler*innen und Erziehungsberechtigte die Schulverfassung sowie die Schul- und Hausordnung an.

Diese Ordnung tritt durch Beschluss der Gesamtlehrer- und Schulkonferenz zum 22.02.2021 in Kraft.