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Die Klasse 8c im Amtsgericht in Baden-Baden

Die Klasse 8c nimmt am Montag, den 11.03.2024 im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts an einer Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Baden-Baden teil. Im Gerichtssaal befinden sich der Anklagte und dessen Rechtsanwalt, eine Staatsanwältin, Amtsrichter Metz, begleitet von zwei Schöffinnen, einem Reporter des ABB und die Klasse 8c mit ihrem Lehrer Herrn Stiborsky. 

Die Gerichtsverhandlung beginnt ganz ungewöhnlich, zunächst wird eine der Schöffinnen neu vereidigt – erst dann beginnt der übliche Ablauf eines Gerichtsprozesses. Zunächst verliest die Staatsanwältin die Anklageschrift, dass der Angeklagte Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen (ca. 500g Marihuana) selbst hergestellt und besessen habe. Der Angeklagte ist sehr kooperativ, sagt umfassend aus und gesteht seine Tat gleich ein. Er schildert ein sehr ausführliches Bild der Hintergründe seines Vergehens und liefert Erklärungen, die sein Vergehen seiner Ansicht nach rechtfertigen. 

Im weiteren Verlauf des Prozesses wird ein Zeuge vernommen, der andere Zeuge hat den Termin vergessen, der den Tatzusammenhang des  45-Jährigen Mannes in „benebeltem Zustand“ schildert und außerdem den Geruch von Gras wahrgenommen habe.  Im Anschluss an die Zeugenbefragung wird die Beweiserhebung durch Beweisbilder fortgeführt. Dieses wird mit dem Verlesen der Punkte aus dem Strafregister des Angeklagten beendet.

Die Staatsanwältin plädiert für eine Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung wegen des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der jahrelange Verteidiger des Angeklagten plädiert hingegen lediglich für die Mindeststrafe von sechs Monaten auf Bewährung, da der Angeklagte in den letzten Jahren nicht mehr strafrechtlich auffällig gewesen sei. Im Schlusswort beteuert der Angeklagte, dass er seine Tat bereue und dass es ihm leidtue, allerdings betont er, dass er allerdings aus gesundheitlichen Gründen täglich auf eine bestimmte Menge an Cannabis angewiesen sei. 

Nach der halbstündigen Beratung des Richters mit den Schöffinnen versammeln sich alle wieder im Gerichtssaal und das ersehnte Urteil wird verkündet. „Im Namen des Volkes“ wird der Angeklagte zu acht Monaten Haft mit einer Bewährung von vier Jahren verurteilt, zudem muss er bis zum 30.06. diesen Jahres 100 Stunden gemeinnützige Arbeiten abgeleistet haben. Nachvollziehbar erläutert Richter Metz das Urteil: Dass die Strafe in dieser Höhe ausfalle liege daran, da der Angeklagte vollumfänglich geständig gewesen sei, mit dem Cannabis nie gehandelt habe und die anstehende Gesetzesänderung durch den Bundestag am 1. April 2024 eine neue Bewertungsgrundlage schaffe. Der Angeklagte nimmt das Urteil an und verzichtet auf weitere Rechtsmittel.

Wie versprochen nimmt sich Richter Metz nach Ende des Prozesses noch viel Zeit, alle unsere Fragen zu dieser Gerichtsverhandlung und zu allen weiteren juristischen Themen der Klasse zu beantworten – dafür danken wir ihm sehr! 

Jana Keller und David Striebich (Klasse 8c)

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